Die Behandlungskosten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) sowie dem Hufelandverzeichnis und der Beihilfenverordnung für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (HBeihVO). Die nachfolgenden Angaben sind nur eine Auflistung der beliebtesten Behandlungen, die Preise richten sich nach dem Rahmen des GebüH.
Nutzen Sie Ihre Zusatzversicherung oder fragen Sie Ihre Krankenversicherung, viele übernehmen inzwischen bestimmte Behandlungen,
ganz oder anteilig.
Auf Grund gestiegener Unkosten wurden einige Preise geringfügig neu berechnet und angepasst (Juli 2019).